Vergütungsordnung für Empfehlungsgeber

Vergütungsordnung für Empfehlungsgeber

 

1. Zweck und Geltungsbereich

Diese Vergütungsordnung regelt die Provisionsstruktur, Abrechnung sowie Qualifikationsvoraussetzungen für alle Empfehlungsgeber (nachfolgend „EG“) und Mentoren, die Produkte des Unternehmens über einen persönlichen Empfehlungscode vertreiben.


2. Verkaufspreis und Provisionsbasis

Position

Betrag

Regulärer Verkaufspreis (VK)

33,00 €

Kundenrabatt

10 %

Provisionsbasis

29,70 €

Provisionen:

  • Empfehlungsgeber: 20 % auf alle Umsätze seines Codes
  • Mentor: 5 % auf alle Umsätze seines Codes gemäß Abschnitt 3.2

Erläuterung:

  • Jeder EG kann seinen Kunden einen Rabatt von 10 % gewähren.
  • Der Rabatt wird direkt beim Kauf abgezogen und ist nicht umsatzrelevant.
  • Die Provisionsberechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der Provisionsbasis von 29,70 € pro Produkteinheit.
  • Sämtliche Provisionen beziehen sich ausschließlich auf diesen Betrag.
  • Eventuelle Aufwendungen (z.B. Reise- oder Werbekosten) gelten mit der Provision als abgegolten.

3. Provisionssätze und Definitionen

3.1 Empfehlungsgeber (EG)

  • Ein EG erhält 20 % Provision auf alle Umsätze, die über seinen persönlichen Code generiert werden.
  • Eigene Umsätze sind alle Umsätze, die mit dem persönlichen Code des jeweiligen Empfehlungsgebers generiert wurden.

3.2 Mentor-Provision

  • Wird ein Kunde eines EG selbst zum Empfehlungsgeber und erhält einen eigenen Code, gilt:
    • Der neue EG erhält 20 % Provision auf alle Umsätze, die über seinen eigenen Code generiert werden.
    • Der ursprüngliche EG wird als Mentor geführt und erhält 5 % Mentor-Provision auf alle Umsätze, die über den persönlichen Code des direkt geworbenen EG generiert werden.
    • Die bisherige 20 %-Provision des Mentors auf diese Umsätze entfällt, da diese Umsätze künftig dem eigenen Code des neuen EG zugeordnet sind.
  • Die Mentor-Provision gilt ausschließlich für die erste Ebene.
  • Provisionen auf weiteren Ebenen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
  •           Erläuterung: Vor der Tätigkeit als Empfehlungsgeber erhielt der Mentor eine Provision von 20 % ausschließlich auf einzelne, vom Kunden getätigte Umsätze.
    Mit der Umwandlung des Kunden zum Empfehlungsgeber entfällt diese Provision, da der neue Empfehlungsgeber eigene Umsätze sowie Umsätze seiner Kunden generiert.
    Der Mentor erhält hierfür eine Mentor-Provision von 5 % auf sämtliche Umsätze des Empfehlungsgebers, wodurch sich bei entsprechendem Geschäftsaufbau ein höheres Gesamtprovisionsvolumen ergeben kann als bei einer reinen Kundenbeziehung.


4. Mindestumsatzregel (Qualifikation)

4.1 Qualifikationsgrenze

  • Ein EG ist provisionsberechtigt, wenn im jeweiligen Abrechnungsmonat mindestens 100,00 € Umsatz über seinen Code generiert wurde.

4.2 Folgen bei Nichterreichen der Qualifikation

  • Wird der Mindestumsatz von 100,00 € im Abrechnungsmonat nicht erreicht:
    • entfällt die 20 %-Provision auf alle eigenen Umsätze für diesen Monat,
    • entfällt die 5 %-Mentor-Provision vollständig,
    • erfolgt keine Provisionsauszahlung für den betreffenden Abrechnungsmonat.
  • Die Qualifikation gilt jeweils ausschließlich für den betreffenden Abrechnungsmonat und begründet keinen Anspruch auf zukünftige Provisionen.

5. Abrechnung und Auszahlung

  • Abrechnung: 20 Tage nach Monatsende
  • Auszahlung: 10 Tage nach Abrechnung

6. Schlussbestimmungen

  • Diese Vergütungsordnung ist Bestandteil der Zusammenarbeit mit allen Empfehlungsgebern und Mentoren.
  • Änderungen durch das Unternehmen sind möglich und werden schriftlich bekanntgegeben. In diesem Fall wird der Empfehlungsgeber über sein Widerspruchsrecht sowie über die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs informiert.
  • Es gilt stets die jeweils aktuelle Version dieser Vergütungsordnung.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Es gilt deutsches Recht.
  • Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der take it 4 you UG.

Ende der Vergütungsordnung vom 12.12.2025